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Königsordnung

Status: 21.08.2002

Nieströter Schützenverein Dülmen e. V.

Jedes über 21 Jahre alte, männliche Mitglied kann nach dreijähriger Mitgliedschaft die Königswürde erringen. Die Schützenkönigin muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Königswürde kann erst nach Ablauf von 10 Jahren neu erworben werden.

Rechte und Pflichten des Königspaares.

Allgemein
  1. Der Königsthron besteht aus dem Königspaar, Ehrenpaar und dem Mundschenkpaar.
  2. Für alle Fragen stehen dem Königspaar zwei Königsadjutanten zur Seite.
  3. Das Königspaar erhält vom Verein einen Zuschuss von 1200 Euro.
  4. Das Königspaar hat für die Insignien (Königs- und Tanzkette, Krone) des Vereins Sorge zu tragen. Vom Verein ist hierzu ein Safe bei der Sparkasse Coesfeld gemietet.
  5. Die Königskette muss mit einer Plakette versehen werden, die mit den Namen des Königspaares und der Jahreszahl versehen ist.
  6. Der Königsthron kann zu Vorstandssitzungen eingeladen werden. Er kann die Möglichkeit nutzen, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
  7. Falls der Schützenverein sich im Laufe des Königsjahres nach außen präsentieren muss, ist der Königsthron verpflichtet, daran teilzunehmen. Die Blumen für die Damen des Königsthrons werden vom Verein bezahlt.
Sonntag 1. Jahr
  1. Nach dem Königsschuss trifft sich der neue König mit seinem Königsthron zu einer Besprechung mit dem Vorstand.
  2. Die Nachbarn werden vom Königspaar informiert. Die Nachbarn sollen den Bogen vom alten Königspaar abholen. Pro Bogen werden 25 Euro oder 1 Kiste Bier und 1 Ltr. Schnaps bezahlt. Die Bezahlung wird meistens von den Nachbarn geregelt.
  3. Die Proklamation findet um ca. 18:00 Uhr statt. Die dort überreichten Blumensträuße kommen vom Verein.
  4. Nach der Proklamation ziehen der neue und alte Königsthron aus dem Zelt aus. Vorm Zelt löst sich der Zug auf. Jeder geht privat nach Hause.
  5. Zum Festball wird das Königspaar mit seinem Gefolge vom Schützenzug abgeholt. Der Königsthron und seine Gäste haben freien Eintritt. Die Eintrittskarten werden vom Kassierer überreicht.
  6. Die Kosten für die Bewirtung ihrer Gäste am Königstisch übernimmt das Königspaar.
  7. Die einzelnen Gruppierungen des Vereins, Vorstand, Offiziere, Jungschützinnen, Jungschützen, Damenkompanie und II. Kompanie gratulieren dem neuen Königsthron nacheinander. Bei der Gratulation wird ein Getränk gereicht.
  8. Das Königspaar wird um 02:00 Uhr von den Königsadjutanten aus dem Zelt geleitet. Alle Privatsachen und Geschenke müssen vom Königsthron entfernt werden.
Montag 1. Jahr
  1. Der König, Ehrenherr und Mundschenk werden von den Offizieren und Jungschützen zum Frühschoppen abgeholt. Der König hat beim Frühschoppen die Königskette zu tragen.
  2. Das Königsbier beim Frühschoppen (1 Hektoliter) bezahlt der Verein.
  3. Nach dem Ende des Frühschoppens hat der Königsthron dafür Sorge zu tragen, dass der Königstisch von allen Privatsachen, Geschenken und der Tischdekoration geräumt wird.
  4. Nach dem Einzug der Damen ist das Schützenfest beendet. Der Thron hat keine weiteren Verpflichtungen.
Mittwoch 2. Jahr
  1. Der Königsthron marschiert mit dem Schützenzug zum Festzelt.
Freitag 2. Jahr
  1. Der Königsthron nimmt am Damenkaffee im Festzelt teil. Nach Ende der Veranstaltung hat der Thron keine weiteren Verpflichtungen.
Samstag 2. Jahr
  1. Das Königspaar lässt von Nachbarn oder Freunden einen Bogen mit Röschen erstellen.
  2. Der Königstisch im Festzelt wird vom Königsthron (Nachbarn, Freunde) geschmückt.
  3. Für die Blumen der Königin und Ehrendamen sorgt das Königspaar selbst.
  4. König und Königin mit Gefolge werden durch den Schützenzug von zu Hause oder an einem vereinbarten Ort abgeholt.
  5. Der Königsthron und seine Gäste haben freien Eintritt. Die Eintrittskarten werden vom Kassierer überreicht.
  6. Die Kosten für die Bewirtung ihrer Gäste am Königstisch übernimmt das Königspaar.
  7. Das Königspaar wird um 02:00 Uhr von den Königsadjutanten aus dem Zelt geleitet.
Sonntag 2. Jahr
  1. Der Spielmannszug ist nach dem Wecken bei der Königin zum Frühstück eingeladen.
  2. Die Kutschen werden zum König gefahren. Der König hat dafür Sorge zu tragen, dass diese geschmückt werden.
  3. König und Königin mit Gefolge werden durch den Schützenzug von zu Hause oder an einem vereinbarten Ort abgeholt.
  4. Für die Blumen der Königin und Ehrendamen sorgt das Königspaar selbst.
  5. Der Kuchen der am Königstisch verzehrt wird, ist vom Königspaar zu besorgen und zu bezahlen. Der Kaffee wird durch den Festwirt zur Verfügung gestellt, muss aber vom Königspaar bezahlt werden.
  6. Nach dem neuen Königsschuss tritt das Königspaar mit dem neuen Königsthron zur Proklamation im Zelt oder auf einem Podium im Freien an.
  7. König und Königin erhalten vom Verein bei der Proklamation eine Erinnerungsmedaille an ihr Königsjahr.
  8. Nach der Proklamation beendet der Ausmarsch aus dem Festzelt bzw. vom Podium das Königsjahr.

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